Baulust Geldverlust….

Jüdische Weisheit

Damit Sie nicht Geld drauf legen, lassen Sie sich vom erfahrenen Rechtsanwalt beraten.

Nur auf den ersten Blick scheint es, dass Mietrecht und privates Baurecht nichts miteinander zu tun haben. Dabei sind beides wichtige Vermieter – Themen.

In Zeiten in denen Vermieter ihre Immobilien fit machen durch energetische Sanierungen und Modernisierungen sind Streitigkeiten mit Handwerkern und Bauunternehmern vorprogrammiert. Wobei es nicht immer nur die großen Projekte sind die zum Streit führen können z.B. die Dämmung einer Aussenfassade, sondern auch Alltagsprojekte wie das fliesen eines Bades, Fussboden verlegen oder Malerarbeiten. Warum es zum Streit kommt? Nun auch hier sind die Gründe vielfältig: Der Klassiker ist das mangelhafte Gewerk. Die Vertragsparteien streiten darüber ob die erbrachte Leistung ordnungsgemäss ist oder ob Mängel vorliegen. Allerdings wird auch allzu oft über den Werklohn oder den zu erbringenden Leistungsumfang gestritten und nicht selten mündet der Streit in einem kosten- und zeitintensiven Beweissicherungsverfahren, in dem die Streitfragen durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen geklärt werden.

Handwerker und Bauunternehmer die ihre Forderungen durchsetzen wollen werden ebenso vertreten wie der Bauherr der sich ein Haus bauen lässt, oder der Erwerber einer Eigentumswohnung.

Wer „selbst“ baut, sieht sich meist einem „übermächtigem“ Bauträger als Vertragspartner gegenüber. Wir empfehlen daher auch schon während der Bauphase sich einen Rechtsanwalt und einen Bausachverständigen ins Boot zu holen, um rechtlich und baufachlich gerüstet zu sein.

Dies empfehlen wir auch beim Kauf von Wohnungseigentum, sei es neu errichtet oder im Bestand. Dies gilt übrigens auch für den Erwerber einer Bestandsimmobilie, vom Einfamilienhaus bis hin zum großen Gebäudekomplex.

Hier geht es dann nicht mehr allein um baurechtliche Fragen und Gewährleistungen, sondern es kommen konkrete immobilienrechtliche Fragen ins Spiel: Prüfung von notariellen Kaufverträgen, Teilungserklärungen etc….

Letztendlich der Zirkelschluss zum Mietrecht in dem bestehende Mietverträge überprüft oder neue gestaltet werden.

Dazwischen geschaltet ist ein immobilienrechtliches Thema das nur allzu oft vergessen wird: Das Maklerrecht. Streitpunkt ist die Maklercourtage.

Die Verknüpfung des Immobilienrechts ist also vielfältig…..