„ Wer einmal eine Reise tut…


Der zweite große Rechtsbereich mit dem sich die Kanzlei beschäftigt ist das Reiserecht und die Fluggastrechte. Rechtsanwalt Kai Motzkus ist Spezialist auf dem Gebiet des Reiserechts.

Schnell können die schönsten Wochen des Urlaubs zum Albtraum werden. Damit Sie bei Reisemängeln und Flugverspätungen nicht in die Röhre schauen, setzt die Kanzlei Ihre Ansprüche im Reiserecht durch.

Um die Ansprüche zu sichern, sieht das Reiserecht vor, dass die Reisemängel direkt am Urlaubsort beim Reiseleiter geltend gemacht werden. Dies sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen und es schadet nicht einen oder mehrere Zeugen dabei zu haben. Wieder nach Hause zurückgekehrt hat der Reisende dann einen Monat Zeit die Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen und diese zu beziffern.

Hierbei ist für den Reisenden oft nicht einzuschätzen was eine bloße Unannehmlichkeit ist und wo bereits ein Reisemangel vorliegt. Das Reiserecht allein gibt hier keine klaren Vorgaben. Jeder Fall liegt anders da auch die Reismängel nach Art und Umfang sehr unterschiedlich sind. Ein Reisemangel kann zum Beispiel der fehlende Meerblick sein der im Reiseprospekt versprochen wurde oder das gebuchte Hotel verfügt über keinen Pool, obwohl dies im Reisekatalog so beworben wurde. Typische Mängel sind das Essen, Entfernung zum Strand oder Schimmel im Hotelzimmer oder auch fehlende Sportmöglichkeiten.

Die Frage ob ein Reisemangel vorliegt und um wieviel Prozent der Reisepreis zu mindern ist, beantwortet Ihnen der Spezialist für Reiserecht. Die Erfahrung zeigt, dass die Reisepreisminderung vom Reisenden oft fehlerhaft eingeschätzt wird.

Die Themen im Reiserecht sind heute aber noch viel weitreichender. Was ist zum Beispiel zu tun, wenn am Urlaubsort die Gefahr von Terroranschlägen oder Naturkatastrophen besteht? Kann der Reisende in jedem Fall die Reise stornieren? Wann kann der Reisende der sich bereits am Urlaubsort befindet noch von der Reise zurücktreten?

Der Reisende der eine Ferienwohnung oder Haus anmietet wird vor die Frage gestellt, muss er seine Ansprüche nach Reiserecht oder Mietrecht geltend machen. Dieser feine Unterschied ist Geld wert: Auch auf diese Frage kennt der Spezialist für Reiserecht die Antwort.

Ärgernisse wie verlorene Koffer gehören ebenso zum Reiserecht wie verspätete Flieger.

Flugverspätungen gehören heute schon zum Alltag. Der Fluggast ist jedoch nicht schutzlos. Seit der Europäischen Passagierrechteverordnung von 2004 sind die Rechte des Verbrauchers gestärkt. Leider zeigt es aber auch der Alltag, dass Fluggesellschaften versuchen die Passagiere durch fadenscheinige Argumente nicht zu entschädigen Auch hier hilft der Spezialist und weiß ob und wie hoch die Entschädigung des Fluggastes im Einzelfall ist.